Therapie - Ablauf
Erstkontakt: Nehmen Sie am besten Kontakt per Telefon oder per E-Mail zu mir auf. Sie erreichen mich telefonisch unter 09231/9788115. So können wir einen ersten Termin vereinbaren.
Sprechstunde: Seit April 2017 besteht die Möglichkeit ein bis zwei Sprechstundentermine à 50 Minuten wahrzunehmen. Dieser dient der Diagnose-Feststellung, der Feststellung einer Psychotherapieindikation sowie der Besprechung weiterer Behandlungsmöglichkeiten.
Probatorik: Bevor Sie sich für eine Therapie entscheiden, haben Sie die Möglichkeit auf Kosten Ihrer Krankenkasse zwei bis vier sog. probatorische Sitzungen (à 50 Minuten) in Anspruch zu nehmen, in denen Sie der Therapeutin Ihre Beschwerden schildern und Therapeutin und Therapiekonzept kennenlernen zu können. Darauf basierend kann dann gemeinsam ein Therapieplan erarbeitet werden. Bitte bringen Sie zur ersten Stunde Ihre Krankenkassenkarte mit. Eine Überweisung Ihres Hausarztes ist nur notwendig, wenn Sie am Hausarztmodell teilnehmen.
Sind Sie privatversichert, so richtet sich die Kostenübernahme nach dem inidivduell gewählten Tarif bei Ihrer Krankenkasse. Bitte sprechen Sie die Formalitäten zur Inanspruchnahme einer Verhaltenstherapie Ihrer Psychologischen Psychotherapeutin mit Ihrer Kasse im Vorfeld ab um eine Zusage für die Kostenübernahme zu bekommen.
Antragstellung auf Kurz- oder Langzeittherapie: Psychotherapie ist antrags- und genehmigungspflichtig. Das bedeutet: Wenn Sie sich innerhalb der probatorischen Sitzungen für die Aufnahme einer Psychotherapie entscheiden, wird gemeinsam ein Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Dieser wird in der Regel dann genehmigt, wenn eine entsprechende Indikation vorliegt. Es kann eine Kurzzeittherapie mit zwölf bzw. 24 Sitzungen (à 50 Minuten) oder eine Langzeittherapie mit 60 Sitzungen beantragt werden. Als Höchstgrenze gelten bei der Verhaltenstherapie 80 Therapiesitzungen.
Psychotherapie: In der Regel finden die Therapiesitzungen in wöchentlichem Rhythmus zu einer fest vereinbarten Zeit statt. Gegen Ende der Therapie macht es häufig Sinn, die Abstände auf einen zwei- bis dreiwöchigen Rhythmus zu vergrößern. Bitte bringen Sie auch während der laufenden Psychotherapie Ihre Krankenkassenkarte immer zum ersten Termin eines jeden Quartals mit.
Therapieende: Sie haben jederzeit die Möglichkeit die Therapie zu beenden. Ist das beantragte Stundenkontingent aufgebraucht, besteht in begründeten Fällen die Möglichkeit einer Therapieverlängerung. Das gilt sowohl nach einer Kurz- als auch nach einer Langzeittherapie.